Kooperationspartner
Prof. Dr. jur. Joachim Löffler
(Of Counsel)*
Telefon: 07142 223 170
Telefax: 07142 223 172
E-Mail: djl@loeffler-kanzlei.de
Prof. Dr. jur. Joachim Löffler unterstützt die Kanzlei in seiner Eigenschaft als Hochschullehrer des Rechts und externer Kooperationspartner (Of Counsel) bei ausgewählten Mandaten aus dem Bereich des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts sowie der Strafverteidigung. Prof. Dr. Joachim Löffler ist als hauptamtlicher Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Heilbronn nicht Mitglied einer Rechtsanwaltskammer und unterhält deshalb derzeit auch keine Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist im Verhnderungsfall amtlich bestellter Vertreter von Rechtsanwältin Angelika Löffler-Krauß.
Als Professor für Wirtschaftsrecht und geschäftsführender Gesellschafter eines erfolgreichen IT-Unternehmens ist Prof. Dr. Löffler beruflich ausgelastet. Er übernimmt als Hochschullehrer der Rechts und Of Counsel ausgewählte Mandate nur im Einzelfall und unter folgenden Voraussetzungen:
1. Das Mandat ist von der Vertretungsbefugnis als Hochschullehrer des Rechts umfasst und besonders interessant.
2. Vertrauen und gegenseitige persönliche Sympathie sind unerlässliche Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
3. Es wird eine individuelle Mandats- und Honorarvereinbarung im Einzelfall geschlossen. Prof. Dr. Löffler arbeitet in der Regel nicht zu den gesetzlichen Gebühren nach RVG.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie rechtliche Beratung und Vertretung auf hohem Niveau erwarten, wie sich aus den berufspraktischen und wissenschaftlichen Qualifikationen von Prof. Dr. Löffler, die auf den nachfolgenden Seiten beschrieben werden, ableiten lässt.
Eine besondere Passion von Prof. Dr. Löffler ist die Tätigkeit als Strafverteidiger in sorgfältig ausgewählten Fällen - sehr gerne auch auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts (kein Verkehrsstrafrecht!). Prof. Dr. Löffler kann hierbei auf langjährige berufliche Erfahrungen als Staatsanwalt für Kapitalverbrechen und Strafrichter bzw. Vorsitzender Richter eines Schöffengerichts sowie vielfältige Kontakte zu den Ermittlungsbehörden zurückgreifen.
*nicht als Rechtsanwalt zugelassen und daher auch nicht Sozius oder Partner der Kanzlei